Der Sachwalter wird zum Erwachsenen- vertreter.
Erwachsenenschutzgesetz
Das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut
Vorsorgevollmacht
Die gewählte Erwachsenenvertretung
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung
Vorsorgevollmacht
Die gewählte Erwachsenenvertretung
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung
Dr. Wolf Mazakarini
Als langjährig erfahrener Erwachsenenvertreter (vormals Sachwalter), bietet Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini für jede Situation die bestmögliche Lösung an, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird.
Unser Team besteht aus langjährig erfahrenen Personenbetreuern, Sozialarbeitern sowie rechtskundigen Personen (Juristen/Rechtsanwälte), die sich um Ihre Anliegen kümmern. Unser Leistungsangebot wird dabei individuell den jeweiligen Wünschen unserer Kunden angepasst.
Mehr Information zum Erwachsenenschutzgesetz gibt es HIER.
Vorsorgevollmacht
Gerne errichten wir für Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertreterverfügung.
Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie ihre zukünftige Vertretung im Bedarfsfall selbst bestimmen können.
Nehmen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahr. Wir helfen gerne. Dr. Wolf Mazakarini und sein Team steht Ihnen zur Verfügung.
Unser Team
Dr. Wolf Mazakarini
Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Sachwalter, ErwachsenenvertreterMargot Schacherl
AssistenzChristian Rothmüller
PersonenbetreuerLudwig Cocchi
Facility ManagementChristian Mayer
PersonenbetreuungNina Benczak
Sekretariat und -AssistenzKontakt
E-mail
anwalt@mazakarini.at
Kanzleisitz:
2340 Mödling
Enzersdorferstrasse 5/13
Sprechstelle Wien Brunnenmarkt:
1160 Wien
Gaullachergasse 15/1/12